Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Pensionsaufnahmevertrag in der Obermühle Görlitz 2014 Geltungsbereich:
1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Pensionszimmern zur Beherbergung, sowie für alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen der Pension
2. Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Pension.
Vertragsabschluß:
1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrages des Kunden durch die Pension zustande. Der Pension steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.
2. Vertragspartner sind die Pension und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er der Pension gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Pensionsaufnahmevertrag.
Leistungen:
1. Die Pension ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltend, bzw. vereinbarte Preise der Pension zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen der Pension an Dritte.
3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.
4. Die Preise können von der Pension ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung der Pension oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und die Pension dem zustimmt
Rücktritt des Kunden: (Abbestellung, Stornierung):
1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit der Pension abgeschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung der Pension. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges der Pension oder einer von ihr zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung.
2. Rücktrittsgebühren:
bis 18 Uhr des Anreisetages: keine ab 18 Uhr des Anreisetages: 100 %
Rücktritt der Pension:
1. Aus sachlich gerechtfertigten Grund
– höhere Gewalt oder andere von der Pension nicht zu vertretende Umstände
– Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden
Zimmerbereitstellung:
1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Zimmer.
2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung, die Beräumung am vereinbarten Abreisetag erfolgt bis 11.00 Uhr